Einladung Grümpelschießen 2026

Grümpelschießen bei den

Die Einwohner aller 3 Ortsteile und Auswärtige sind am
Sonntag 19.07.2026 von 10:00 – 17:00 Uhr
zum Grümpelschießen im Schützenhaus im Förstel ganz herzlich eingeladen.
Besonders freuen würden wir uns, wenn sich die Vereine und Betriebe zahlreich mit Mannschaften beteiligen würden.
Interessierte ab 8 Jahren bis ins Rentenalter können das Schießen mit dem Blasrohr ausprobieren ( keine Wertung ).
Ab sofort kann mit dem Kleinkalibergewehr trainiert werden.
Anmeldung zum Training unter 07263 / 3751 erbeten.

Es werden Getränke und Speisen (Gegrilltes, Salate, Brötchen u. Kuchen) gegen Bezahlung angeboten!

  1. Lichtgewehrschießen (Nur für Kinder von 7-11 Jahren)
    Anschlag: sitzend aufgelegt
    Entfernung: 10 m
    Schusszahl: 15 Schuss, davon 5 Probeschüsse
    Startgeld: entfällt
    Nachkauf: entfällt, es kann beliebig oft geschossen werden
    Wertung: Einzelwertung, keine Geschlechtertrennung.
    Die beste Serie wird gewertet.
  2. Luftgewehrschießen (Mindestalter 12 Jahre)
    Anschlag: Stehend freihändig mit Schießbudengewehren
    Entfernung: 3 m
    Schusszahl: 10 Schuss, davon 7 Schuss auf Tonröhrchen u. 3 Schuss auf Metall-
    walzen. Nur restlos zerschossene Tonröhrchen und nur vom Brett
    heruntergefallene Metallwalzen werden gewertet.
    Startgeld: 4,00 € ( 12-17 Jahre 3,00 € )
    Nachkauf: 3,00 € (12-17 Jahre 2,00 € ), Nachkauf ist beliebig oft möglich.
    Wertung: Nur Einzelwertung 12-17 Jahre und ab18 Jahren, keine
    Geschlechtertrennung.
    Die beste Serie wird gewertet.
  3. Kleinkaliberschießen (Mindestalter 14 Jahre)
    Anschlag: Liegend aufgelegt
    Entfernung: 50 m
    Schusszahl: 15 Schuss, davon 5 Probeschüsse
    Startgeld: 6,50 €
    Nachkauf: 4,50 €, es kann beliebig oft nachgekauft werden
    Wertung: Einzel- und Mannschaftswertung, keine Geschlechtertrennung.
    Die beste Serie wird gewertet. 1 Mannschaft besteht aus 3
    Schützen, die vor dem 1. Schießen namentlich zu benennen sind.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die besten 3 Schützen je Disziplin und die 3 besten Mannschaften beim Kleinkaliberschießen erhalten Sachpreise und eine Urkunde.

Die Siegerehrung findet am 19.07.2026 gegen 18:00 Uhr statt.

Kreismeisterschaft 2026

1.Platz bei der Kreismeisterschaft GK Unterhebelgewehr für die Mannschaft des SSV Helmstadt

Ende der Übergangsregelung zum Fortbestehen der Erlaubnis zum 31.12.2025

Ende der Übergangsregelung zum Fortbestehen der Erlaubnis zum 31.12.2025

Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,

zum Jahreswechsel hat sich eine Änderung im Waffenrecht ergeben, über die wir gerne informieren möchten.

Das Waffengesetz sieht in der Übergangsregelung in § 58 Abs. 21 folgendes vor:

„Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden.“ 

Der § 14 Absatz4 Satz 1, auf den sich diese bezieht lautet:

„Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

  1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
  2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Dies betrifft ausschließlich die Regelung bei Besitz von Waffen im Grundkontingent bei einer Vereinsmitgliedschaft unter 10 Jahren. Ausschließlich Dies hat sich nun geändert, es ist nun hierfür eine Bescheinigung des Verbandes erforderlich.

Der Besitz im Grundkontingent über 10 Jahre bleibt von dieser Regelung unberührt, hier kann gemäß § 14 Absatz 4 Satz 3 immer noch der Verein das Fortbestehen des Bedürfnisses bestätigen.

Dieser § 14 Absatz 4 Satz 3 lautet:

„Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen“

 Zusammenfassend – Wer bestätigt das Fortbestehen der Erlaubnis der Schützinnen und Schützen:

  1. Grundkontingent und länger als 10 Jahre im Besitz der Waffen- oder Munitionserwerbserlaubnis à Der Verein
  2. Grundkontingent und kürzer als 10 Jahre im Besitz der Waffen- oder Munitionserwerbserlaubnis à Der Verband
  3. Überkontingent à Der Verband

Wir hoffen, hierdurch ein wenig Klarheit für Sie geschaffen zu haben.

Schützenkönig/in 2026

Neuer Schützenkönig des SSV Helmstadt

Der Schützenkönig für 2026 wurde am 20.12.2025 ermittelt.
20 Mitglieder haben sich zu einem spanenden Wettbewerb auf dem 25 Meter Stand eingefunden und mit einem Kleinkalibergewehr auf einen Holzadler geschossen.
1. Ritter wurde Bertram Müller
2. Ritter wurde unser jüngster aktiver Schütze Felix Engelhardt
erster weiblicher Schützenkönig/in der Vereinsgeschichte wurde Inna Mednis.
Sie darf jetzt 2026 die Schützenkette tragen und den SSV Helmstadt bei feierlichen Veranstaltungen des Schützenkreises 10 Sinsheim repräsentieren.

Weihnachtsgrüße

Wir wünschen allen Mitgliedern,Freunden und Gönnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2026