Kreismeisterschaft 2026

1.Platz bei der Kreismeisterschaft GK Unterhebelgewehr für die Mannschaft des SSV Helmstadt

Ende der Übergangsregelung zum Fortbestehen der Erlaubnis zum 31.12.2025

Ende der Übergangsregelung zum Fortbestehen der Erlaubnis zum 31.12.2025

Liebe Sportschützinnen und Sportschützen,

zum Jahreswechsel hat sich eine Änderung im Waffenrecht ergeben, über die wir gerne informieren möchten.

Das Waffengesetz sieht in der Übergangsregelung in § 58 Abs. 21 folgendes vor:

„Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 kann das Bedürfnis nach § 14 Absatz 4 Satz 1 auch durch eine Bescheinigung des dem Schießsportverband angehörenden Vereins glaubhaft gemacht werden.“ 

Der § 14 Absatz4 Satz 1, auf den sich diese bezieht lautet:

„Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe

  1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder
  2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Dies betrifft ausschließlich die Regelung bei Besitz von Waffen im Grundkontingent bei einer Vereinsmitgliedschaft unter 10 Jahren. Ausschließlich Dies hat sich nun geändert, es ist nun hierfür eine Bescheinigung des Verbandes erforderlich.

Der Besitz im Grundkontingent über 10 Jahre bleibt von dieser Regelung unberührt, hier kann gemäß § 14 Absatz 4 Satz 3 immer noch der Verein das Fortbestehen des Bedürfnisses bestätigen.

Dieser § 14 Absatz 4 Satz 3 lautet:

„Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen“

 Zusammenfassend – Wer bestätigt das Fortbestehen der Erlaubnis der Schützinnen und Schützen:

  1. Grundkontingent und länger als 10 Jahre im Besitz der Waffen- oder Munitionserwerbserlaubnis à Der Verein
  2. Grundkontingent und kürzer als 10 Jahre im Besitz der Waffen- oder Munitionserwerbserlaubnis à Der Verband
  3. Überkontingent à Der Verband

Wir hoffen, hierdurch ein wenig Klarheit für Sie geschaffen zu haben.

Schützenkönig/in 2026

Neuer Schützenkönig des SSV Helmstadt

Der Schützenkönig für 2026 wurde am 20.12.2025 ermittelt.
20 Mitglieder haben sich zu einem spanenden Wettbewerb auf dem 25 Meter Stand eingefunden und mit einem Kleinkalibergewehr auf einen Holzadler geschossen.
1. Ritter wurde Bertram Müller
2. Ritter wurde unser jüngster aktiver Schütze Felix Engelhardt
erster weiblicher Schützenkönig/in der Vereinsgeschichte wurde Inna Mednis.
Sie darf jetzt 2026 die Schützenkette tragen und den SSV Helmstadt bei feierlichen Veranstaltungen des Schützenkreises 10 Sinsheim repräsentieren.

Weihnachtsgrüße

Wir wünschen allen Mitgliedern,Freunden und Gönnern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2026

EDEKA Vereinskarte

der Edeka-Markt in Aglasterhausen unterstützt den SSV Helmstadt ab sofort

finanziell auf eine einfache und unkomplizierte Art und Weise.

Wir haben 100 Vereinskarten zur Verfügung gestellt bekommen, die wir an unsere

Mitglieder, Freunde, Bekannte, Verwandte und Gönner verteilen können. Mit Hilfe

dieser Vereinskarten wird der Umsatz an der Kasse registriert und der SSV Helmstadt

erhält 1 % vom Umsatz als Spende.

Ergebnisse Grümpelschießen 2025

Ergebnis des Grümpelschießens vom 28.06. 2025 bei den Sportschützen Helmstadt

Schießen mit dem Kleinkalibergewehr

Mannschaftswettbewerb:

    1.Platz: Die Schönen und das Biest

                  – Alexander Karolus

                  – Tamara Synok

                  – Mario Förster

                  mit 277 Ringen

   2.Platz: Dinkel Baumaschinen 1

                 – Werner Schmitt

                 – Andreas Spiegel

                 – Harald Leyrer

                 mit 265 Ringen

   3.Platz: Dienstagstammtisch II

                 – Walter Zota

                 – Helga Reichard

                 – Monja Schläfer

                   mit 235 Ringen

Einzelwettbewerb:

   1.Platz: Alexander Karolus mit 96 Ringen

   2.Platz: Tamara Synok mit 92 Ringen

   3.Platz: Harald Leyrer mit 90 Ringen

Schießbudenschießen mit dem Luftgewehr auf Tonröhrchen und Metallwalzen

            1.Platz: Oliver Braun mit 50 Ringen

            2.Platz: Harald Leyrer mit 44 Ringen

            3.Platz: Manuel Dinkel mit 37 Ringen

Einladung Grümpelschießen 2025

Die Einwohner aller 3 Ortsteile sind zum Grümpelschießen am Samstag 28.06.2025 von 13:00 – 19:00 Uhr im Schützenhaus im Förstel ganz herzlich eingeladen.

Besonders freuen würden wir uns, wenn sich die Vereine und Betriebe zahlreich mit Mannschaften beteiligen würden.

Interessierte ab 8 Jahren bis ins Rentenalter können das Schießen mit dem Blasrohr ausprobieren ( keine Wertung ).

Die Beteiligung beim Bogenschießen war im letzten Jahr so gering, dass wir uns entschlossen haben stattdessen dieses Jahr ein Luftgewehrschießen mit Schießbudengewehren anzubieten.

Nachfolgend werden die einzelnen Disziplinen im Detail erläutert.

  1. Lichtgewehrschießen

Anschlag:     sitzend aufgelegt

Entfernung: 10 m

Schusszahl:  15 Schuss, davon 5 Probeschüsse

Startgeld:     entfällt

Nachkauf:    entfällt, es kann beliebig oft geschossen werden

Wertung:     Einzelwertung, keine Geschlechtertrennung.

                      Die beste Serie wird gewertet.

Mindestalter: Nur für Kinder von 7-11 Jahren

  • Luftgewehrschießen

Anschlag:      Stehend freihändig mit Schießbudengewehren

Entfernung: 3 m

Schusszahl:  10 Schuss, davon 7 Schuss auf Tonröhrchen u. 3 Schuss auf Metall-

                       walzen. Nur restlos zerschossene Tonröhrchen und nur vom Brett

                       heruntergefallene Metallwalzen werden gewertet.

Startgeld:     4,00 €  ( 12-17 Jahre 3,00 € )

Nachkauf:    3,00 € (12-17 Jahre 2,00 € ), es kann beliebig oft nachgekauft

                      werden.

Wertung:     Nur Einzelwertung 12-17 Jahre und ab18 Jahren, keine  Geschlechtertrennung.

Die beste Serie wird gewertet.

Mindestalter: 12 Jahre     

  • Kleinkaliberschießen  

Anschlag:     Liegend aufgelegt

Entfernung: 50 m

Schusszahl:  15 Schuss, davon 5 Probeschüsse

Startgeld:     6,50 €

Nachkauf:    4,50 €, es kann beliebig oft nachgekauft werden

Wertung:     Einzel- und Mannschaftswertung, keine Geschlechtertrennung.

                      Die beste Serie wird gewertet. 1 Mannschaft besteht aus 3

                      Schützen, die vor dem 1. Schießen namentlich zu benennen sind.

Mindestalter: 14 Jahre

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die besten 3 Schützen je Disziplin und die 3 besten Mannschaften beim Kleinkaliberschießen erhalten Sachpreise und eine Urkunde. Die Siegerehrung findet am 28.06.2025 gegen 19:30 Uhr statt.

Für das leibliche Wohl ist bestens vorgesorgt.